„Angeklagt werden die Akteur*innen des NSU-Komplex mitsamt ihrer institutionellen Einbettung. Beklagt werden die Opfer rassistischer Gewalt und das entstandene Leid. Eingeklagt wird das Prinzip einer offenen, durch Migration entstandenen Gesellschaft der Vielen.“ (NSU-Tribunal, Selbstbeschreibung)

Die Idee eines Tribunals wurde von Initiativen und Einzelpersonen entwickelt, die mit den Betroffenen der NSU-Mord und Anschlagsserie solidarisch verbunden sind. Von der versprochenen ‚lückenlosen Aufklärung‘ im NSU-Prozess sind wir bis heute weit entfernt. Das Tribunal soll diese Leerstelle besetzen. Der NSU-Komplex wird hierbei als Kristallisationspunkt strukturellen Rassismus gedacht. Das Tribunal ist ein Ort der gesellschaftlichen Anklage von Rassismus. Im Mittelpunkt stehen die Berichte der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Es gilt, ihre Geschichte zu hören und zu verstehen.

“Wir klagen an! […] Im Namen der Aufklärung, im Namen der Gerechtigkeit, im Namen der Opfer und ihrer Angehörigen.

Diese Anklage ist das Ergebnis unserer Anstrengungen, den NSU-Komplex und seine Akteur*innen sichtbar zu machen. Sie steht im bewussten Widerspruch zur straf­rechtlichen Anklage der Bundesanwaltschaft, die den NSU als das Werk einiger Weniger verharmlost. […]

Unsere Anklage ist kein Schlusspunkt, sondern ein An­fang. Wir fordern die Öffentlichkeit auf, diese Anklage fortzuschreiben, für weitere Aufklärung einzustehen und Forderungen zu formulieren. Unsere Anklage ist in diesem Sinne nicht juristisch, sondern politisch zu verstehen. Sie ist eine notwendige Intervention, die von Vielen getragen werden muss. Unsere Anklage gehört Euch.“ (NSU-Tribunal, Selbstbeschreibung)
Vollständige Anklageschrift

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