Im Jahre 2017 begann die Partei Alternative für Deutschland (AfD) damit, öffentlich Lehrer*innen mit sog. “Melde-Plattformen” zu drohen, auf denen Schüler*innen und Eltern deren vermeintliche “Nicht-Einhaltung(en)” eines vermeintlichen “schulischen Neutralitätsgebots” aufzeigen sollten. Auch Träger der außerschulischen politischen Bildung sehen sich zunehmend Vorwürfen ausgesetzt, sie würden mit ihrer Arbeit gegen Rassismus, Rechtsextremismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gegen ein solches Gebot verstoßen. Insbesondere bei einer Förderung aus öffentlichen Mitteln ergeben sich für Organisationen im Angesicht einer solchen Drohkulisse einige exemplarische Fragen:

“Welche Themen können wir mit unseren Veranstaltungen aufgreifen? Und welche nicht? Was hat es mit diesem „Neutralitätsgebot“ auf sich? Handelt es sich dabei um einen rechtlichen „Maulkorb“ für die politische Bildung? Wie viel politische Neutralität müssen sich diese Träger auferlegen?”

Fragen, welche die Organisator*innen  vom Netzwerk Tolerantes Sachsen und dem Demokratie-Zentrum Sachsen in ihrem Begleittext des hier empfohlenen Vortrags “Das Neutralitätsgebot – Ein rechtlicher Maulkorb für die politische Bildung?” aus dem Dezember 2018 formulieren. Um eine möglichst allgemeingültige und praxisnahe Beantwortung dieser Fragen bemüht sich auf rund 45 Minuten der Jurist Prof. Dr. Friedhelm Hufen.

Frei verfügbar gemacht wurde der Vortrag auf dem Audio Portal Freier Radios.

Hinweisen möchten wir außerdem auf eine vom Deutschen Institut für Menschenrechte herausgegebene Analyse aus dem August 2019. “Das Neutralitätsgebot in der Bildung. Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien?”  von Hendrik Cremer beschäftigt sich auf 40 Seiten ebenfalls mit der Frage, welche Bedeutung den Menschenrechten und dem staatlichen Neutralitätsgebot zukommt, wenn “Lehrkräfte im Schulunterricht oder Akteure der außerschulischen politischen Bildung rassistische oder rechtsextreme Positionen einer Partei thematisieren?”

Die Handreichung kann unter diesem Link bestellt oder kostenfrei heruntergeladen werden.

 

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