Wenn Polizist*innen im Dienst Straftaten begehen, werden Sie dafür nur in den seltensten Fällen gerichtlich verurteilt. Ihre Opfer hingegegn müssen in vielen Fällen selber mit einer Anzeige und langwierigen Prozessen rechnen. Hervorgerufen wird diese Absurdität von einem System, das Polizeigewalt nicht unabhängig sondern von internen Abteilungen der Polizei selbst untersuchen lässt.

„Im Jahr 2015 wurden im Schnitt 54,8 Prozent aller Strafverfahren eingestellt, bei Verfahren gegen Polizisten waren es 97,7 Prozent. Im gleichen Jahr gab es rund 2200 Verfahren wegen Polizeigewalt.“

Das Radio-Feature „Täter in Uniform. Polizeigewalt in Deutschland“ von Marie von Kuck zeichnet exemplarisch verschiedene Fälle solcher struktureller Polizeigewalt nach – kritisch, detailiert und fundiert lässt die Autorin u.a. einen Betroffenen zu Wort kommen, dessen wirtschaftliche Existenz vom jahrelangen Gang durch die gerichtlichen Instanzen zerstört wurde. Mehrere zehntausend Euro Schulden, um am Ende vor Gericht Recht zu bekommen, jedoch keine Existenzgrundlage mehr zu haben. Es sind u.a. Strukturen wie diese, die den Kampf gegen Polizeigewalt so schwer machen. Hilfe finden Betroffene oft lediglich bei unabhängigen Beratungsstellungen und aktivistischen Initiativen wie der „Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP)“, deren Arbeit wir hier bereits vorgestellt haben.

Das Manuskript des Features gibt es hier zum kostenfreien Herunterladen.

 

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